Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.
Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten. Das für die Urankonversionsanlage in Narbonne in Süd-Frankreich bestimmte Uran war zuvor über den Hamburger Hafen mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS nach Deutschland gelangt. „Wenn Menschen von Atomtransporten hören, denken sie meist nur an den Müll und vergessen dabei die zahlreichen Zuliefertransporte.“ so die Aktivistin. Erst vor 10 Tagen wurde auf eben der Strecke trotz Orkanböen ein weiterer Urantransport durchgeführt. Auch dieser wurde nur öffentlich, weil er durch zwei Ankettaktionen an Betonblöcken nahe Gronau (NRW) für rund 16 Stunden aufgehalten wurde.