Nächster inhaltlicher Prozesstermin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg
In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.
Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.
Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht.
Dann wurde noch viel über die Höhe der Aktion und eine nicht weiter definierte Gefahrenlage diskutiert, beispielsweise ob der Zug unter den Kletternden hätte durchfahren können – darum wird es auch schwerpunktmäßig beim nächsten Prozesstermin gehen.
„Es ging am Mittwoch viel um Rechtsfragen. Was mir vorgeworfen wird, ist nach über 5 Stunden Verhandlung immer noch unklar. Irgendeine nicht näher definierte ja ziemlich nebulöse Gefährdung des Bahnbetriebs nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung – wohlgemerkt an einer Anlage ohne Betrieb. An dem Abend fuhr einzig der Uranzug gegen den, der Protest sich richtete,“ so die Betroffene.
Der Staatsanwalt schwadronierte mit der Geschwindigkeit des Zuges, an einer Stelle, wo dieser wegen zwei per Hand betriebenen Bahnübergängen nur Schrittgeschwindigkeit fahren kann. Die Richterin und der Staatsanwalt sprachen von einer Gefährdungssituation in der Möglichkeitsform (die Polizei dachte, dass, es hätte sein können dass). Dies widerspricht Freisprechurteile anderer Amtsgerichte.
In einem ähnlich gelagerten Fall wurde sie 2009 durch das Amtsgericht Steinfurt frei gesprochen. In anderen Fällen vor dem Amtsgericht Potsdam wurden gegen sie gefällte Urteile durch das Oberlandesgericht Brandenburg aufgehoben und die Verfahren eingestellt. Das Amtsgericht Hannover sprach ebenfalls Aktivist*innen wegen einer ähnlich gelagerten Aktion gegen einen Castortransport frei.
Die Rechtsfrage wie eine Aktion in der dritten Dimension oberhalb einer Bahnanlage einzuordnen ist, ist bis heute höchstrichterlich nicht geklärt.
Aber wem kümmert es. An der Notwendigkeit entschlossener Aktionen gegen Atomtransporte ändert es nichts! Der Brand in der Brennelementefabrik Lingen, die Vertuschung durch Framatome und Behörden und die Untätigkeit der Politik in Sache Schließung der Anlage, zeigt dies erneut. Atomausstieg ist Handarbeit
Der Prozess wird fortgesetzt am 3.1.2019, dort allerdings nur als Schiebetermin von etwa einer halben Stunde um 15.30 Uhr und am 14.1. um 9.30 Uhr, wieder vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg und wieder ist solidarisches Publikum willkommen.
Mehr Informationen zum bisherigen Verfahrensablauf hier.
Soliparty am 11.1. nicht vergessen!