Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe einer weiteren Aktivistin, die nach §138II der Strafprozessordnung als Verteidigerin genehmigt worden war, legte sie gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.
Das brandenburgische Oberlandesgericht scheute sich offenbar vor einer inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Es stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die ROBIN WOOD Aktivistin muss kein Bußgeld zahlen. (76 OWi 202/16 – AG Potsdam und (1B)53 Ss-OWi 62/18 (39/18) Brandenburgisches Oberlandesgericht)
Cécile Lecomte stand nicht zum ersten mal wegen Kletteraktionen an Bahnanlagen gegen Atomtransporte oder gegen Naziaufmärsche in Potsdam vor Gericht. Rechtskräftig wurden die Urteile von Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle nie. In der Vergangenheit wurden bereits 4 Bußgelder durch das OLG kassiert. Eine inhaltliche Entscheidung traf das OLG allerdings nie. Es stellte wie im jüngsten Beschluss einfach die Verfahren ein.
Für Cécile Lecomte ist der jüngste Beschluss ein großer Erfolg, nachdem sie im Herbst 2017 bereits ihre Klage gegen die Polizei, die sie in Gewahrsam genommen hatte, gewonnen hatte.
Das OLG Celle hatte ihre Ingewahrsamnahme nach der Kletteraktion für rechtswidrig erklärt. Cécile Lecomte strebt nun eine Amtsanhaftungsklage vor dem Landgericht Lüneburg an, um ihren Anspruch auf Schmerzensgeld für die unrechtmäßige Freiheitsentziehung geltend zu machen.
Cécile Lecomte bedauert jedoch, dass durch das brandenburgische Oberlandesgericht keine inhaltliche Entscheidung getroffen wurde. Sie hatte in ihrer Rechtsbeschwerde unter anderem gerügt, dass die Aktion vor dem Amtsgericht Potsdam weit weg von ihrem Wohnort (Lüneburg) und vom Tatort aufgrund der Zuständigkeit der Bundespolizei als Bußgeldbehörde verhandelt wurde und somit der Zugang zum Gericht erschwert werde. Betroffenen würden wegen dem Kostenrisiko eines Verfahrens weit weg von ihrem Wohnort regelmäßig auf einen Einspruch gegen Bußgeldbescheide verzichten. Dadurch sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt.
„Diese Frage hätte ich gerne bis vor dem Bundesverfassungsgericht getragen. Genauso wie die Frage, wie der Luftraum oberhalb einer Bahnanlage einzuordnen ist, ob man gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung verstoßen kann, ohne die Bahnanlage zu betreten. Ob da nicht die Rechtsgüterabwägung zugunsten der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG zu erfolgen hat“ erläutert Lecomte.
Die Einstellung des Verfahrens bedeutet, dass die juristische Auseinandersetzung um die Strafbarkeit der Kletteraktion beendet ist. „ Das finde ich natürlich gut. Ich habe somit mehr Zeit für das eigentliche politische Thema, das mich bewegt: Die Kampagne gegen Atomtransporte durch Hamburg und anderswo. Das ist nämlich kein Atomausstieg wenn über Hamburg Atomfabriken mit Uran zur Fertigung von Brennelementen für Atomkraftwerke in aller Welt, versorgt werden“ so Lecomte.
Und der Protest zeigt Wirkung: Der Hamburger Senat bewegt sich. Er verkündete im April 2018 den freiwilligen Verzicht zweier Hafenbetriebe (Happag Lyord und HHLA) auf Kernbrennstofftransporte. Die Ankündigung werten Atomkraftgegner*innen jedoch als PR-Maßnahme. Faktisch wird auf nur wenige Atomtransporte verzichtet, wie Contratom und Robin Wood in Pressemitteilungen in den vergangenen Wochen mitteilten.
Weitere Informationen
- Hamburger Kampagne gegen Atomtransporte
- Pressemitteilung von Contratom und Robin Wood vom 12.4. zum Teilverzicht auf Atomtransporte in Hamburg
- Weitere Pressemitteilung von Contratom vom 29.4. dazu
- Video zum Aktionstag gegen Urantransporte in Hamburg, Februar 2018
- Berichte über die Kletteraktion in Buchholz im April 2016
Bildergalerie
Video von Graswurzel.tv
Aktionsbericht und PM von ROBIN WOOD zur Aktion
- Aufgehobene Urteile von Richterin Ahle
Aufgehobenes Urteil nach Kletteraktion gegen Castortransport bei Lüneburg im Jahr 2008
Aufgehobene Bußgelder nach Kletteraktionen gegen Castortransporte 2008 und gegen einen Naziaufmarsch 2009
- Prozessberichte
Beschluss vom OLG Celle zum rechtswidrigen Gewahrsam
Beschluss vom OLG Brandenburg zur Einstellung des Bußgeldverfahrens
1. Prozesstag
2. Prozesstag
3. Prozesstag
4. Prozesstag mit Urteilsverkündung